Neue Regelung bis 19.4.: Arbeitszeit in Systemrelevanten Berufen

VonBemA

Neue Regelung bis 19.4.: Arbeitszeit in Systemrelevanten Berufen

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Es gibt eine neue Regelung zur Arbeitszeit und Systemrelevanten Berufen in Sachsen-Anhalt. Diese ist erstmal bis zum 19.04.2020 befristet. Hier eine kleine Zusammenfassung:

  1. Die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ist erlaubt. In dem Zeitraum von 8 Wochen müssen Sie einen Ersatzruhetag bekommen.
  2. Die Arbeitszeit kann auf bis zu 12 Stunden täglich verlängert werden. Dabei haben Sie einen Anspruch auf 60 min Pause. Wenn Ihre tägliche Arbeitszeit verlängert worden ist, haben Sie einen Anspruch auf 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit.

Dokumentieren Sie bitte genau Ihre Arbeitszeit. Dafür können Sie das Formular nutzen.

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